Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Avicare+ GmbH & Co. KG, Leopoldstraße 116, 06366 Köthen/Anhalt

1. Allgemeiner Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen stehen für alle von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen, Aufträge und Verträge, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Avicare+ geändert oder ausgeschlossen werden. Angebote sind stets freibleibend. Die Firma Avicare+ macht darauf aufmerksam, dass bei einer Auftragserteilung die Kundendaten gespeichert werden (wie z.B. Anschrift und Telefonnummern). Die Unwirksamkeit einer Klausel der AGBs berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder AGBs im Ganzen nicht.
Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die dem Zweck der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung oder Leistung ohne besonderen Vorbehalt durchführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt an, auch bei vorherigem Widerspruch.
Die AGBs gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn wir nicht noch einmal auf die Geltung der Verkaufsbedingungen hinweisen.
Vertraglich verbindliche Absprachen sind schriftlich zu treffen oder schriftlich zu bestätigen.

2. Art und Umfang der Dienstleitung/Auftragserteilung
Art und Umfang der durch den Verwender zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem erteilten Auftrag. Der Auftrag muss, bevor er angenommen werden kann, folgenden Informationen enthalten:
(1) Auftraggeber, Liefer- und Rechnungsadresse
(2) Zieltierart
(3) Tierzahl
(4) Bestand
(5) Tierarzt
Aufträge können wegen technischer und personeller Engpässe abgewiesen werden oder auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber an Drittauftragslabore weitergeleitet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterauftragnehmer Inhaber einer für die Auftragserfüllung hinreichende Herstellungserlaubnis ist.

2.1. Angebot, Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt auf Grund einer Kundenbestellung erst zustande, wenn die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt wird, mit der Herstellung begonnen wird oder die Ware geliefert wird.
Der Kunde ist im Zweifel für den Zeitraum von 14 Tagen an seine Bestellung gebunden.

2.2.Preise, Versand und Versandkosten
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten, Versicherung, Zölle, und sonstige auf die Ware zu entrichtende Abgaben gehen im Zweifel zu Lasten des Kunden.
(2) Bei nicht vorhergesehenen Kostenerhöhungen wie z.B. Währungsschwankungen, Steuererhöhungen, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben, insbesondere Einfuhrabgaben, Einfuhrkosten, erhebliche Rohstoffpreiserhöhungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Übersteigt die Preiserhöhung 15 % des ursprünglichen Preises, kann der Kunde die Preiserhöhung ablehnen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

3. Lieferung, Lieferfristen, Lieferschwierigkeiten
Die Lieferfrist für bestandsspezifische Impfstoffe beträgt 6-8 Wochen nach Auftrags- und Isolateingang.
Bei auftretenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Lieferfristen, z.B. wegen methodischer oder gerätetechnischer Art, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
(1) Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf das Versanddatum der Ware.
(2) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware bei uns.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt oder nach Vertragsabschluss entstehender, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, berechtigen uns, Liefertermine und – fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Zeit hinauszuschieben.
(4) Wir sind, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, nicht zur Vorleistung verpflichtet. Wir behalten uns vor, nur Zug um Zug gegen Zahlung zu leisten.
(5) Im Fall von Lieferverzug kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurück treten, wenn eine uns vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist zur Leistung verstrichen ist. Im Zweifel ist eine Nachfrist von vier Wochen angemessen.
(6) Wir sind zur Teillieferung in zumutbaren Umfang berechtigt.
(7) Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Lieferungsgegenstandes zur Verladung an die Transportperson, bei Beförderung durch uns mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes an den Kunden über.

4. Beistellung, Kundenvorgaben
(1) Stellt uns der Kunde zur Herstellung von bestandsspezifischen Impfstoffen Teile oder Materialien, insbesondere Erreger, zur Verfügung (Beistellungen), hat er selbst für die ausreichende Qualität und die Eignung der Beistellung für die Weiterverarbeitung und Herstellung des Endprodukts sowie für sachgerechte Verpackung und Transport bis zum Eingang in unserem Labor zu sorgen. Wir übernehmen insoweit keine Verantwortung, es sei denn, die fehlende Qualität/Eignung beruht auf unseren Vorgaben.
(2) Für Mängel und Qualitätsminderungen des Endprodukts auf Grund von Beistellungen oder Vorgaben des Kunden übernehmen wir keine Haftung und Gewährleistung. Erweist sich der Auftrag auf Grund der Beschaffenheit oder Qualität des beigestellten Materials oder auf Grund von Kundenvorgaben als undurchführbar, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen befreit. Wir sind berechtigt, bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abzurechnen, es sei denn, dass wir die Undurchführbarkeit selbst zu vertreten haben. Ist der Auftrag auf Grund der Beschaffenheit des Materials nur mit Mehraufwand durchführbar, sind wir berechtigt, diesen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für die üblichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Zurverfügungstellung von Erregern, zu sorgen. Werden uns Proben übergeben, die spezielle Risiken beinhalten, hat der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen und die Proben deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Verletzung von Sicherheitsanforderungen, auf Grund von Mängeln oder auf Grund fehlender Eignung von Beistellungen verursacht werden.

5. Leistungspflichten, Qualität, Mängel
Wir betreiben ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen von DIN EN ISO 9001.
(1) Wir fertigen die Ware entsprechend den vertraglich vereinbarten Kundenvorgaben. Die Verantwortung für die Spezifikationen des Kunden sowie die Prüfung und Entscheidung über die Anwendung sowie die fachgerechte Verwendung unserer Waren obliegt allein dem Kunden. Wir übernehmen insoweit keine Prüfungspflicht.
(2) Wir übernehmen über die Lieferung der Ware hinaus keine Pflichten, insbesondere keine Beratungspflichten.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden oder Qualitätsminderungen, die nach Gefahrübergang eintreten oder von dem Kunden zu vertreten sind.
(4) Der Kunde ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware auf Mängel einschließlich Qualitäts- und Quantitätsabweichungen verpflichtet. Zur Wahrung der Mängelansprüche sind uns etwaige Beanstandungen der Ware spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei verborgenen Mängeln nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung als vertragsmäßig genehmigt. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als Mängelrüge.
(5) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung, in der Regel liefern wir nach Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, mindestens vier Wochen betragen.
(6) Im Verhältnis zwischen den Kunden und uns als Hersteller, ist es Aufgabe des Kunden, von uns gelieferte Produkte nach ihrem Inverkehrbringen zu beobachten und auf etwaige Gefahren oder Gefährdungen zu reagieren.

6. Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche
Für Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle von Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den uns bei Vertragsabschluss bekannten Umständen rechnen mussten.
Abgesehen von der Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte oder berechtigter Rückgaben auf Grund von Mängeln ist ein Umtausch oder eine Rücknahme bestandsspezifischer Impfstoffe nicht möglich. Insbesondere sind wir auch nicht verpflichtet, Waren, die uns ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, an- bzw. zurückzunehmen oder für Aufbewahrung zu Sorgen. Eine Ersatzmöglichkeit wegen bevorstehenden Ablauf der Mindesthaltbarkeit eines Impfstoffs wird nicht gewährt.

7. Einsatz bestandspezifischer Impfstoffen
Beim Einsatz bestandsspezifischer Impfstoffe ist das Risiko der Unverträglichkeit insbesondere wegen möglicher Bakterientoxine oder Adjuvansnebenwirkungen nicht restlos auszuschließen. Insbesondere für Folgeschäden, wie Produktionsausfälle oder Wertminderungen der geimpften Tiere sind wir nicht haftbar. Kunden, die von uns bezogene bestandsspezifische Impfstoffe einsetzen, sind deshalb zur Vermeidung von Schäden verpflichtet, den bestandspezifischen Impfstoff zunächst zum Ausschluss von Verträglichkeitsproblemen an einer kleinen Tierzahl zu prüfen, bevor über den Einsatz im vom Kunden betreuten Gesamttierbestand oder bei großen Tierzahlen entschieden wird.

8. Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, Daten und Informationen aus dem Auftragsverhältnis, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln.

9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind nach Ausstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf unserem Konto. Das Konto ist auf der Rechnung angegeben.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist unsere Betriebsstätte Köthen.
Für alle zwischen dem Auftraggeber und uns als Hersteller bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Gerichtsstand ist Köthen / Anhalt.